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Brenner Endodontie

Wissen / Häufige Fragen

Häufige Fragen

Ablauf, Dauer und Kosten der Behandlung, und was die Wissenschaft zur Sicherheit wurzelbehandelter Zähne sagt.

Ablauf und Dauer

Was ist eine Wurzelbehandlung?

Entzündetes oder abgestorbenes Gewebe wird aus dem Zahninneren entfernt. Anschließend werden die Wurzelkanäle gereinigt, desinfiziert und dicht verschlossen, damit keine erneute Infektion entsteht.

Wie lange dauert eine Wurzelkanalbehandlung?

Das hängt vom Zahn und der Zahl der Kanäle ab. Eine Sitzung dauert meist etwa 60 bis 90 Minuten. Bei komplexen Fällen sind zwei Termine sinnvoll.

Wie viele Termine sind nötig?

Meist ein bis zwei. Der genaue Ablauf richtet sich nach dem Befund und dem Heilungsverlauf.

Tut eine Wurzelbehandlung weh?

Mit örtlicher Betäubung verläuft sie in der Regel schmerzfrei. Viele empfinden sie als Erleichterung, weil die vorherigen Beschwerden nachlassen.

Wie lange halten Beschwerden nach der Behandlung an?

Eine leichte Empfindlichkeit in den ersten Tagen ist normal und klingt meist rasch ab. Halten die Beschwerden länger an oder nehmen sie zu, sollte der Zahn kontrolliert werden.

Nach der Behandlung und Alternativen

Kann eine Wurzelbehandlung wiederholt werden, wenn der Zahn weiter schmerzt?

Ja. Sind Bakterien im Kanalsystem verblieben oder wurde ein Kanal übersehen, ist eine Revision möglich. Dabei wird die alte Füllung entfernt, der Zahn erneut gereinigt und wieder dicht verschlossen.

Gibt es Alternativen zur Wurzelbehandlung?

Meist ist die Wurzelbehandlung die beste Möglichkeit, einen Zahn zu erhalten. Lässt sich die Entzündung so nicht beseitigen, kommt eine chirurgische Behandlung infrage, etwa eine Wurzelspitzenresektion. Eine Entfernung wird erst erwogen, wenn keine andere Behandlung mehr Erfolg verspricht.

Wie lange hält ein wurzelbehandelter Zahn?

Ein erfolgreich behandelter Zahn bleibt oft über viele Jahre stabil. Entscheidend sind Mundhygiene, die Stabilisierung durch eine Krone und regelmäßige Kontrollen.

Wurzelbehandlung oder Extraktion?

Das hängt von der Situation ab. Ist der Zahn strukturell erhaltungswürdig, wird in der Regel der Zahnerhalt bevorzugt. Eine Extraktion kommt in Betracht, wenn keine erfolgreiche Behandlung oder Ausheilung mehr möglich ist.

Was Sie selbst bezahlen

Verbindlich ist ausschließlich der individuelle Kostenplan nach klinischer Untersuchung.

Am Anfang stehen die Untersuchung und ein Gespräch über Befund, Ablauf, Erfolgsaussichten und Alternativen. Erst danach entsteht ein schriftlicher Kostenplan nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Sie entscheiden mit vollständiger Kenntnis der Kosten, nicht auf dem Behandlungsstuhl.

Privat versichert

Sie erhalten einen detaillierten Kostenplan nach GOZ mit allen Positionen und Steigerungsfaktoren.

Wie viel erstattet wird, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Auch privat Versicherten kann ein Eigenanteil bleiben.

Beihilfeberechtigt

Die Beihilfe hat eigene Erstattungsgrenzen, die sich nicht in allen Punkten mit der GOZ decken.

Daraus kann ein Eigenbehalt entstehen. Reichen Sie den Kostenplan im Zweifel vorab ein.

Gesetzlich versichert

Die Krankenkasse übernimmt die Grundleistungen unter bestimmten Voraussetzungen.

Was darüber hinaus für ein vorhersagbares Ergebnis nötig ist, ist eine Privatleistung und wird vorher schriftlich vereinbart.

Wann übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung eine Wurzelbehandlung?

Bei Frontzähnen und kleinen Backenzähnen (Prämolaren) gehört die Wurzelkanalbehandlung grundsätzlich zum Leistungskatalog. Bei großen Backenzähnen (Molaren) gilt der Zahn nur dann als erhaltungswürdig im Sinne der Richtlinien, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

  • Die geschlossene Zahnreihe bleibt erhalten.
  • Eine einseitige Verkürzung der Zahnreihe nach hinten wird vermieden.
  • Vorhandener Zahnersatz bleibt erhaltungsfähig.

Behandlungsversuche mit unklarer Erfolgsaussicht sind keine Kassenleistung. Ist keine Bedingung erfüllt, kann der Zahn trotzdem behandelt werden, dann als Privatleistung.

Welche Leistungen muss ich als gesetzlich Versicherter selbst tragen?

Die Kasse deckt die Grundleistung ab. Der Aufwand für ein dauerhaft dichtes und infektionsfreies Ergebnis geht darüber hinaus. Typischerweise privat zu vereinbaren sind:

  • Arbeit unter dem Operationsmikroskop
  • Maschinelle Aufbereitung mit Nickel-Titan-Instrumenten
  • Erweiterte Desinfektionsprotokolle, etwa mit Aktivierung der Spüllösung
  • Elektrometrische Längenbestimmung ergänzend zum Röntgenbild
  • Dreidimensionale Röntgendiagnostik (DVT) bei komplexer Anatomie
  • Revisionen sowie das Entfernen von Stiften und altem Wurzelfüllmaterial
  • Dichter adhäsiver Verschluss nach Abschluss der Behandlung

Sie erhalten vorab einen Kostenplan über die selbst zu zahlenden Posten. Ohne Ihre schriftliche Zustimmung entsteht keine dieser Positionen.

Warum kostet eine aufwendige Wurzelbehandlung mehr?

Der Unterschied liegt im Zeitaufwand und in der Vergrößerung. Feine, verkalkte oder zusätzliche Kanäle sind ohne Mikroskop kaum sicher auffindbar, und die Reinigung des gesamten Kanalsystems entscheidet über den Erfolg. Ein Termin dauert deshalb deutlich länger als eine Standardbehandlung. Dieser Aufwand ist im gesetzlichen Leistungskatalog nicht abgebildet.

Ich habe eine Zahnzusatzversicherung. Was übernimmt sie?

Viele Zusatzversicherungen erstatten endodontische Leistungen ganz oder anteilig, die Bedingungen unterscheiden sich aber stark. Reichen Sie den Kostenplan vor der Behandlung ein und lassen Sie sich die Erstattung schriftlich bestätigen. Achten Sie auf Wartezeiten, Jahreshöchstbeträge und Summenbegrenzungen in den ersten Vertragsjahren.

Ist eine Extraktion nicht die günstigere Lösung?

Die Extraktion selbst ist zunächst günstiger. Die Lücke bleibt aber selten unversorgt: Implantat, Brücke oder Prothese kosten in der Summe meist mehr als der Erhalt des eigenen Zahns und müssen im Lauf der Jahre erneuert werden. Für die Entscheidung zählt außerdem, welche Bedeutung genau dieser Zahn für Sie hat. Beides bespreche ich vor der Behandlung offen mit Ihnen.

Alle Angaben beziehen sich auf die aktuell gültige GOZ und die Richtlinien der gesetzlichen Krankenversicherung.

Herdtheorien und Sicherheit

Mehr zum Hintergrund: Biologische Zahnmedizin

Sind wurzelbehandelte Zähne gesundheitlich unbedenklich?

Ja, sofern keine Entzündung mehr besteht. Es gibt keine wissenschaftlichen Hinweise, dass korrekt behandelte, entzündungsfreie Zähne die Allgemeingesundheit beeinträchtigen.

Setzen wurzelbehandelte Zähne „Leichengifte“ wie Mercaptane oder Thioether frei?

Nein. Es gibt keine Belege, dass devitale oder wurzelgefüllte Zähne relevante Mengen davon freisetzen. Diese Substanzen entstehen natürlicherweise im Körper, etwa im Darm oder im Speichel, und dort in deutlich höheren Mengen. Eine toxische oder immunologische Wirkung, die von wurzelbehandelten Zähnen ausgeht, ist nicht belegt.

Sind Mercaptan- oder Thioether-Tests eine sinnvolle Entscheidungshilfe?

Nein. Laut DGET sind die angebotenen Tests unspezifisch. Die Herkunft der gemessenen Substanzen lässt sich nicht sicher auf Zähne zurückführen, und Faktoren wie Mundgeruch, Parodontitis oder Lebererkrankungen beeinflussen die Werte stark. Eine Extraktion oder Revision darf deshalb nicht auf Basis solcher Tests empfohlen werden.

Belegt die Studie von Jacobi-Gresser et al., dass wurzelbehandelte Zähne systemische Entzündungen fördern?

Nein. Die Studie hat erhebliche methodische Schwächen: kleine, schlecht standardisierte Gruppen und keine Kontrolle relevanter Begleiterkrankungen. Ihre Ergebnisse zeigen vielmehr, dass korrekt behandelte Zähne keine erhöhten Werte aufweisen und dass Revisionen die gemessenen Zytokinwerte ebenso normalisieren wie Extraktionen.

Fragen zu Ihrem Zahn?

Termine vergibt das Team der Praxisklinik Dr. Seiler & Kollegen in Kirchheim unter Teck. Bei akuten Schmerzen bitte am Vormittag anrufen.

Termine über die Praxisklinik in Kirchheim07021 9319970